Neue BEL-Preise und neuer Punktwert ab Januar 2021
Ab Januar 2021 erhöhen Sie sowohl die BEL- Preise, als auch der Punktwert.
Als Stichtag für die Berechnung der Laborpreise gilt für das praxiseigene Labor der Tag der Eingliederung.
Für das gewerbliche Labor gilt der Tag der Lieferung.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich für das Jahr 2021 einvernehmlich auf eine Anhebung des Punktwertes für Zahnersatz und Zahnkronen um 2,53 Prozent geeinigt. Das teilten die Verhandlungspartner der Selbstverwaltung auf Bundesebene am Dienstag in Berlin mit. Für das Jahr 2021 entspricht die Steigerung des Punktwertes damit der Höhe der Grundlohnsummenentwicklung.
Der bundesweit geltende Punktwert erhöht sich demnach bei allen Heil- und Kostenplänen, die ab 1. Januar 2021 ausgestellt werden, auf 0,9818. Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Punktwerte sind die Regelungen in § 57 Abs. 1 SGB V.