Hygienepauschale wird erneut verlängert
Zahnella • 17. Dezember 2020
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine erneute Verlängerung der Corona-Hygienepauschale bis 31. März 2021 verständigt.
Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelung um drei Monate verlängert wird. Die Pauschale kann somit ab dem 1. Januar 2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden.
Beschluss Nr. 37 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen
„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung "3010 analog - erhöhter Hygieneaufwand" zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. März 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“
„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung "3010 analog - erhöhter Hygieneaufwand" zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. März 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“
Quelle: https://www.zm-online.de/news/praxis/hygienepauschale-wird-erneut-verlaengert/