Die Hygienepauschale geht in die nächste Runde
Zahnella • 18. März 2021
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine erneute Verlängerung der Corona-Hygienepauschale bis 30. Juni 2021 verständigt.
18.03.2021 - Zur Übernahme der damit verbundenen Mehrkosten und um die hochwertige Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, hatte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit der Bundesärzte- sowie der Bundeszahnärztekammer bereits im Frühjahr einen Vergütungszuschlag abgestimmt.
Diese sogenannte Corona-Hygienepauschale wurde nun noch einmal bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Zahnärzte können in analoger Anwendung der GOZ Nr. 3010 zum einfachen Satz eine Corona-Hygienepauschale von 6,19 Euro abrechnen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 GOZ darstellen.
Diese sogenannte Corona-Hygienepauschale wurde nun noch einmal bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Zahnärzte können in analoger Anwendung der GOZ Nr. 3010 zum einfachen Satz eine Corona-Hygienepauschale von 6,19 Euro abrechnen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 GOZ darstellen.
Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen-2020/corona-hygienepauschale-pkv-extraverguetung-verlaengert/