Jetzt auch neue Festzuschüsse ab dem 01.01.2021
Zahnella • 29. Dezember 2020
Ab Januar 2021 erhöhen sich ebenso die Festzuschüsse.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die gemäß § 57 Abs. 2 SGB V mit Wirkung zum 01.01.2021 geltenden ZE-Festzuschüsse für Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden, angepasst.
Sie erhalten die neuen ZE-Festzuschüsse mit dem nächsten Abrechnungsmodul Ihres Softwareher-stellers. Zusätzlich finden Sie stets die aktuelle Abrechnungshilfe für Festzuschüsse in Tabellenform hier bei uns.